Immobilienverkauf durch Hausverlosung in Österreich als auch in Grossbritannien.
Solche Informationen erscheinen auch in der spanischen Presse.
Die ersten Versuche des Immobilienverkaufes durch Verlosung in Spanien auf privater Ebene scheiterten durch den Eingriff der Finanzbehörden.
Zum einen sind Losverkäufe genehmigungspflichtig, da der Staat Kontrollpflichten zum Schutz der Teilnehmer hat.
Die einzelnen Regionen können Verordnungen erlassen, die die Verlosung regulieren.
Die Region der Kanarischen Inseln verlangt vom Organisator des Losverkaufes einen Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und eine Hinterlegung einer Banksicherheit von 10%.
Zudem ist der Personenkreis der Antragsberechtigten beschränkt. Nicht jedermann kann somit eine Losveranstaltung organisieren.
Zum anderen sind Steuern und Gebühren auf den Losverkauf abzuführen.
In der Einkommensteuer ist eine Steuervorauszahlung von 18 % des Immobilienwertes vorzunehmen.
Die Spielsteuer beträgt bei privaten Losverkäufen 15 % der Erträge und 5 % bei Losverkäufen, die einem Gemeinwohlinteresse dienen. Die Grunderwerbsteuer und andere Steuern, die bei einem gewöhnlichen Immobilienkauf anfallen, sind ebenso zu beachten.
Die Zulassung der Immobilienverlosung als wirtschaftlicher Antrieb für den Immobilienmarkt ist vom spanischen Gesetzgeber hinsichtlich dem Antragsverfahren und der eigentlichen Durchführung zu privaten Zwecken noch explizit zu regeln.
Sollten Sie eine Verlosung Ihrer Immobilie in Spanien erwägen, beraten wir Sie hinsichtlich der rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen und der Durchführbarkeit.
Hausverlosung Spanien - notwendige Schritte

