Vermögensteuer

Die Vermögenssteuer wurde mit einem Gesetz vom 23.12.2008 für das ganze Jahr 2008, rückwirkend zum 1.1.2008, mit einer Vergünstigung zu 100 % für alle Steuerpflichtigen belegt.

Damit wurde die Vermögenssteuer im gesamten spanischen Staatsgebiet abgeschafft und nicht wie bislang nur in einzelnen Regionen Spaniens.

Für Nichtsteuerresidenten hat dies die Folge, dass das Modell 214 im Jahre 2009 keine Anwendung mehr findet.

Es finden nunmehr die Modelle 210 und 215 Anwendung.

WICHTIG:

Die Abschaffung des Modell 214 hat zur Folge, dass nunmehr alle Steuererklärungen im Modell 210 bis spätestens zum 30.6.200X des Folgejahres abgegeben werden müssen und nicht mehr wie bisher bis zum 31.12.200X Zeit ist.